"Ab 01. Januar 2012 können auch Sozialleistungen gepfändet werden", warnt die Schuldnerberatung. Als Schutz dient künftig nur noch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Auch der Deister-Anzeiger aus Springe (29.11.2011) berichtet über diese Gefahr.
Bisher waren Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen automatisch vor Pfändungen geschützt. Diese Regelung entfällt ab dem 01.01.2012. Als Schutz dient künfig das P-Konto. Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, sofern es kein Gemeinschaftskonto ist. Allerdings darf jeder Bürger nur ein P-Konto führen.
Weitere Informationen gibt es bei den Banken, dem Jobcenter oder der Diakonie.